Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir (Jahnsmüller GmbH) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Behindertengleichstellungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BBG LSA) und Behindertengleichstellungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BBGVO LSA)
Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.skoda-jahnsmueller.de/.
Letzte Aktualisierung der Website
Diese Website wurde zuletzt am 23.03.2026 in wesentlichen Punkten inhaltlich überarbeitet.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Jahnsmüller GmbH
Auf den Steinen 22
D-06485 Quedlinburg OT Gernrode
Tel: +49 39485 659-0
E-Mail: info@ad-jahnsmueller.de
https://www.skoda-jahnsmueller.de/kontakt-oeffnungszeiten/
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:
Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:
Farbliche Gestaltung / Kontraste:
Die farbliche Gestaltung unserer Website folgt den Vorgaben unserer Corporate Identity (CI). Dabei kann es in Einzelfällen vorkommen, dass die Kontraste nicht vollständig den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß WCAG 2.2 AA entsprechen.
Eine Anpassung dieser Farben ist derzeit nicht vorgesehen, da sie ein wesentliches Element unseres Markenauftritts darstellen. Wir sind jedoch bemüht, alternative Zugänglichkeiten zu schaffen und entwickeln unser Angebot kontinuierlich weiter.
Tabellenüberschriften (Table Headers):
Einige Tabellen auf dieser Website sind derzeit nicht mit korrekt ausgezeichneten Tabellenüberschriften (Table Headers) versehen. Ohne diese semantische Kennzeichnung können assistive Technologien wie Screenreader die Struktur und den Inhalt der Tabellen nur eingeschränkt erfassen. Wir werden die betroffenen Tabellen überarbeiten und mit korrekten Header-Zellen versehen, um eine bessere Orientierung und barrierefreie Nutzung sicherzustellen.
Unverhältnismäßige Belastung
Folgende Inhalte werden nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt, weil dies für uns zu einer unverhältnismäßigen Belastung führen würde:
Einige Inhalte auf dieser Website sind aktuell nicht vollständig barrierefrei. Dies betrifft insbesondere tabellarische Verbrauchs- und Emissionsangaben, die manuell erstellt und formatiert werden. Aufgrund der Vielzahl individueller Tabellen und des manuellen Erstellungsprozesses können diese Tabellen derzeit nicht durchgängig in einer für alle assistiven Technologien optimal lesbaren und semantisch korrekten Form dargestellt werden.
Begründung der Unverhältnismäßigkeit
Die vollständige Überarbeitung aller manuell gepflegten Tabellen würde einen erheblichen personellen und zeitlichen Aufwand erfordern, der im Verhältnis zum Nutzen eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne von § 4 BITV 2.0 darstellt. Wir sind bestrebt, die Barrierefreiheit der Website schrittweise zu verbessern und die manuelle Erstellung künftig barrierefreundlicher zu gestalten.
Evaluationsmethode
Selbsteinschätzung durch DritteDurchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Landesfachstelle für Barrierefreiheit
Unfallkasse Sachsen-Anhalt
Käsperstraße 31
39261 Zerbst/Anhalt
E-Mail: ombudsstelle@ukst.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 23.03.2026 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 23.03.2026 überprüft.
Quelle: https://www.e-recht24.de